ISO 9001 Verband Tore
Tor-Normen
KFK® Prüfservice seit über 30 Jahren!

Informationen über Toranlagen

Sind Sie sicher, dass Ihre Türen und Tore sicher sind – auch vor Prüfungen?

KFK Torservice & Safety Prüfservice® GmbH , Ihr Partner in Sachen Toranlagen und professionellem Torservice in gesamten Bundesgebiet

Jedes Tor und jede Tür muss nach den Vorgaben verschiedener EU-Normen gefertigt, montiert und auf Betriebssicherheit geprüft werden. Da kraftbetriebene Tore als Maschinen eingestuft werden, müssen sie auch die aktuell geltenden Maschinenrichtlinien erfüllen

Dabei finden unter anderem folgende Normen Verwendung:

  • EN12445:2000 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore / Prüfverfahren
  • EN12453:2000 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore / Anforderungen
  • EN12604:2000 Tore Mechanische Aspekte / Anforderungen
  • EN12605:2000 Tore Mechanische Aspekte / Prüfverfahren
  • EN12635:2002+A1:2008 Tore Einbau und Nutzung
  • EN13241:2003+A2:2016 Tore Produktnorm Leistungseigenschaften

Wir, die Sicherheitsspezialisten von der KFK Torservice & Safety Prüfservice® GmbH , kümmern uns darum, dass Ihre Anlagen den geltenden Normen entsprechen und haben auch ein Auge darauf, dass jedes Detail stimmt.

Typenschilder sind Pflicht für eine mangelfreie Prüfung

Gemäß DIN EN 13241-1 müssen die Hersteller alle Tore, die ab 2005 in Verkehr gebracht wurden, mit einem Typenschild ausstatten, das Auskunft über alle technischen Daten sowohl zum Tor selbst, als auch zu Antrieb, Steuerung und mechanischen Bauteilen gibt. Die darauf festgehaltenen Informationen bilden die Grundlage für die CE-Kennzeichnung, die durch den Hersteller in Form des CE-Siegels vorgenommen wird und die Konformität aller Komponenten bestätigt.

Bei jeder Prüfung sind auch das Vorhandensein sowie die Lesbarkeit des richtigen Typenschildes mit den exakten Herstellerinformationen verpflichtender Prüfinhalt.

Fehlt das Typenschild, darf die Prüfung nicht abgenommen und das Tor oder die Brand- / Rauchschutztür muss beanstandet werden. Wir überprüfen Ihre Tore auf Vorhandensein der richtigen Typenschilder und den korrekten Inhalt der darauf festgehaltenen technischen Daten. Unsere Techniker sind dabei stets auf dem neusten Stand sowohl in Sachen Anlagentechnik als auch im Hinblick auf die aktuell geltenden Richtlinien und Normen.

Bei fehlendem Typenschild führt ein Sachverständiger von KFK eine Einzelprüfung mit anschließender CE-Kennzeichnung durch, um den ordnungsgemäßen Zustand des Tores zu bestätigen und die notwendigen Werte und Daten zu ermitteln.

Von Anfang an auf der sicheren Seite durch Dokumentation

Wir raten daher dazu, bereits beim Einbau eines Tores oder einer Brand- / Rauchschutztür auf eine genaue und lückenlose Dokumentation zu achten. Bewahren Sie die mitgelieferten Konformitätsunterlagen sicher auf. Diese Dokumente umfassen:

  • Zulassungen
  • Bedienungsanleitung
  • Wartungsanleitung
  • Prüfbücher

Des Weiteren spart ein Foto des Typenschilds, das bei den Unterlagen aufbewahrt wird, im Fall des Verlusts oder einer Beschädigung wertvolle Zeit, um den genauen Typ zu identifizieren und Ersatz beschaffen zu können.

Neuabnahme nach Umbau kraftbetriebener Tore

Durch eine wesentliche bauliche Veränderung eines bestehenden Tores, beispielsweise durch die Installation eines neuen Antriebs,  wird aus dem alten Tor eine neue Anlage. Das nachgerüstete kraftbetriebene Tor unterliegt der Maschinenrichtlinie, die bei einer Prüfung  wie auch alle weiteren Tor-Normen nach dem aktuellen Stand der Technik, zum Einsatz kommt. Die ursprüngliche Baumusterprüfung verliert durch die wesentliche Änderung ihre Gültigkeit.

Bei den meisten alten Toren existiert keine Baumusterprüfung oder EG-Konformitätserklärung zu aktueller Antriebs-, Steuerungs- und Sicherheitstechnik, welche eine Nachrüstung dieser Komponenten an das bestehende Tor erlauben würden. So müssen alle notwendigen Unterlagen und Prüfungen für diese Umrüstung im Nachhinein eingeholt werden, so dass eine neue Konformitätserklärung notwendig wird:

Dabei sind im speziellen folgende Punkte zu beachten:

  • sämtliche EN-Normen müssen eingehalten werden
  • Anwendung der Maschinenrichtlinie
  • Ausstellung der EG-Konformitätserklärung
  • neue CE-Kennzeichnung
  • Erstellung von Konstruktionszeichnungen / technischen Berechnungen
  • ggf. Einzelprüfung durch Institut
  • neue Bedienungsanleitung
  • neues Prüfbuch

Keine Erstinbetriebnahme ohne KFK®- Kraftmessung

Schließkraftmessung nach EN 12445:2000

Vor der Erstinbetriebnahme eines neuen Tores muss gemäß Punkt 5 der EN 12445:2000,  in der die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore beschrieben wird, eine Messung der Schließkräfte vorgenommen werden. Die Norm beinhaltet auch eine genaue Beschreibung des Prüfverfahrens, das für alle neu eingebauten Tore mit einem kalibrierten Messgerät durchgeführt werden muss.

Diese Prüfung ist auch in den technischen Regeln für Arbeitsstätten unter ASR A1.7 gefordert:
“Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.”
Als Ausnahmen von dieser Regelung folgende Tore:

  • Tore, die in Totmannsteuerung laufen
  • Tore mit vorauseilender Lichtschranke
  • Tore mit Lichtgitter

Jetzt machen wir die Sache öffentlich

Öffentlich zugängliche Tore auf dem Unternehmensgelände

Tore, die im öffentlichen Bereich eines Unternehmens verortet sind, erhalten gemäß der EN12453:2000 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore / Anforderungen eine besondere sicherheitsrelevante Bedeutung.

Als öffentliche Tore gelten alle Schließanlagen bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie durch Fremdfirmen benutzt werden könnten oder das Firmengelände durch externe Personen befahren oder betreten werden kann.
Sicherungsmaßnahmen für öffentlich zugängliche Tore

Kraftbetätigte Tore im öffentlichen Bereich eines Unternehmens die beispielsweise mittels Smart-Control oder Automatik-Funktion ohne Sicht zum Tor geschlossen werden können, dürfen zusätzlich zur Sicherheitskontaktleiste nur mit einer Lichtschranke betrieben werden. Wir prüfen Ihre Tore entsprechend, beraten Sie bei der Auswahl der gesetzeskonformen Produkte und installieren die neuen Komponenten.

Unterweisungspflicht des Betreibers

Unternehmer oder deren Sicherheitsbeauftragte müssen Angestellte und Fremdfirmen, die das Gelände regelmäßig betreten, über die Gefahren informieren, die beim Betrieb von Toren entstehen können. Diese Unterweisungen müssen dokumentiert werden, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss jedes Unternehmen den Umfang selbst definieren. Folgende Punkte müssen bei der Beurteilung unter anderem berücksichtigt werden:

  • Tore ohne  zusätzliche Lichtschranke dürfen nicht ohne Sicht zum Tor bedient werden (zum Beispiel mit Fernbedienung)
  • Meldepflicht bei Beschädigungen von Toren
  • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht deaktiviert werden
  • Fluchtwege müssen freigehalten werden
  • Geöffnete Tore dürfen nicht durch Gegenstände blockiert werden
  • Tore dürfen sich nicht bewegen, wenn Schlupftüren geöffnet sind
  • Gefahren durch Stapler und Personenverkehr an Tordurchgängen

Richtige Sicherung der Schließkante

Die Mindestschutzeinrichtungen an der Hauptschließkante eines Tores sind unter Punkt 5.5.1 der EN12453:2000 (Tore | Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Anforderungen) festgehalten. Diese weisen in Abhängigkeit der eingesetzten Steuerungen und der Art der Bediener unterschiedliche Ausprägungen auf. KFK prüft für Sie, ob Ihre Tore diesen Vorgaben entsprechen und berät Sie bei etwaig notwendigen Nachrüstungen.

Risikofaktor „Strom“

Für jede Art von kraftbetriebenen Toren muss neben der Torsteuerung eine allpolige Netztrennung realisiert werden. KFK rät dabei zur Installation einer Kraftstrom-Steckdose,  über die die Torsteuerung mittels eines Standard-Anschlusskabels versorgt werden kann. Durch das Abziehen des Steckers wird die Stromversorgung des Tores komplett unterbrochen und die Vorgabe der Tornorm EN 12453:2000 zur Netz-Trenneinrichtung erfüllt.

EN 12453:2000: 5.2.9  Netz-Trenneinrichtung

Jedes Tor mit elektrischem Antrieb muss mit einer Trenneinrichtung ausgerüstet werden, die alle hereinführenden Leiter der Energieversorgung trennt. Wenn der elektrische Antrieb über eine Steckvorrichtung mit dem Netz verbunden ist, ist eine andere Trennvorrichtung nicht erforderlich, sofern die Steckvorrichtung zum Abschalten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verwendet werden kann.

Die Trenneinrichtung einschließlich der Steckvorrichtungen müssen gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden.

Sauber bleiben

Besonderheiten der Torinstallation bei Waschhallen und Feuchträumen

Besondere Einsatzumgebungen erfordern auch bei Toren besondere technische Eigenschaften. In Waschhallen oder Feuchträumen muss die Trenneinrichtung wasserdicht ausgelegt sein. Dies lässt sich am einfachsten durch einen allpoligen Netz-Trennschalter realisieren, der mit einem abschließbaren Vorhängeschloss gegen ein unbefugtes oder versehentliches Wiedereinschalten gesichert ist.

Sonderausstattungen für Waschhallentore

Betreiber von Waschhallen müssen beachten, dass hierfür keine Standardtore eingesetzte werden dürfen.

Vielmehr müssen die Tore mit Edelstahlbeschlägen, Edelstahllaufrollen und Edelstahlzugseilen ausgestattet sein. Des Weiteren müssen alle Verschraubungen in Edelstahl ausgeführt werden. Für alle elektrischen und elektronischen Bauteile wie Verkabelung oder Steuereinheit müssen darüber hinaus besondere Schutzvorkehrungen gegen das Eindringen von Wasser getroffen werden.

Alle Steuerkomponenten müssen mit wasserdichten Gehäusen versehen werden, Kabeldosen müssen über einen Spritzwasserschutz verfügen.

KFK Torservice & Safety Prüfservice® GmbH
01.
ALLES UNTER EINEM DACH!

Die hohe Qualität und Professionalität unserer Leistungen belegt auch die große Zahl namhafter Kunden, die bereits mit uns arbeiten, so unter anderem Audi, Siemens, die Deutsche Bahn, Krones, ThyssenKrupp Presta SteerTec, APLEONA Facility Management Group oder der TÜV SÜD, ……

02.
Weltfirmen setzen auf unser großes Knowhow

KFK Torservice & Safety Prüfservice® GmbH hat Lieferantennummern zum Beispiel bei: Audi AG, Volkswagen AG, BMW AG, Porsche, Daimler AG, Siemens AG, Bosch, Deutsche Bahn AG, Thyssen Krupp, Samsung, Dussmann, TÜV SÜD, SPIE GmbH, ISS Facility Services Holding GmbH, SAUTER FM GmbH, HSG Zander Süd GmbH, Gegenbauer Holding SE & Co. KG, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, WISAG Gebäudetechnik Bayern GmbH & Co. KG, BayWa, Landeshauptstadt München, Bayrischer Rundfunkt, DLR / Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., Sennheiser, Fressnapf, Develey, ZF AG, Constantin Film AG, WASGAU Produktions & Handels AG, Continental Automotive GmbH, Continental Teves AG, LEONI Draht, Krones AG, HSG Zander Süd GmbH, APLEONA Facility Management Group, ThyssenKrupp Presta SteerTec GmbH, MAN Truck & Bus Deutschland, MAN, Kathrein-Werke, ABG Bau Berufsgenossenschaft, DB AG, Generalkonsulat des Königreichs der Niederlande. Diese und viele andere vertrauen seit Jahren auf unseren guten Service.

03.
KFK Konrad® GMBH

Unsere Partnerfirma die KFK Konrad® GmbH ist seit über 30 Jahren im Prüfservice und Kundendienst tätig und ergänzt unseren herstellerunabhängigen Service unter anderem um Elektroprüfungen an ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen, Anlagen und Geräten nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV V4. Europaweite Leistungen: Elektroprüfungen für Maschinen, Transferstraßen, Maschinenparks, Automatikanlagen, Produktionslinien, UVV Prüfung und wiederkehrende Prüfungen für Windparks, Windkraftanlagen, Stromtankstellen, Ladesysteme & Photovoltaikanlagen, UVV Prüfungen, wiederkehrende Prüfungen von Leitern und Tritten, Regalinspektion, Regalprüfung: Schwerlastregale, Palettenregale, Kragarmregale, Regale, Verschieberegale, Fachbodenregale, Durchlaufregale, Rollregale.

Infos unter www.elektropruefungen-kfk-bundesweit.de

In folgenden Städten führen wir für Sie SAFETY PRÜFSERVICE durch:

München, Pfaffenhofen, Ingolstadt, Nürnberg, Erlangen, Augsburg, Ulm, Regensburg, Rosenheim, Landshut, Dingolfing, Garching, Donauwörth, Dachau, Straubing, Bamberg, Dasing, Erding, Dachau, Ottobrunn, Gilching, Allershausen, Greding, Eichstätt, KFK, Garmisch-Partenkirchen, Memmingen, Schongau, Kempten, Burghausen, Ottobrunn, Freising, Moosburg, Fürstenfeldbruck, Neufahrn, Puchheim, Germering, Fahrenzhausen, Wolfratshausen, Geisenfeld, Unterhaching, Unterschleißheim, Oberschleißheim, Neutraubling, Lohhof, Germering, Markt Schwaben, Vaterstetten, Mainburg, Wolnzach, Wartenberg, Indersdorf, Bad Tölz, Günzburg, Fürth, Gräfelfing, Maisach, Gilching, Traunreut, Schongau, Kempten, Lindau, Kaufbeuren, Deggendorf, Oettingen, Füssen, Nesselwang, Stuttgart, Esslingen, Leonberg, Würzburg, Bayreuth, Hof, Fürth, Coburg, Forchheim, Schweinfurt, Friedrichshafen, Mannheim, Heilbronn, Heidenheim.

Darüber hinaus sind wir in vielen weiteren Städten für Sie da.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage an info@kfk.gmbh.