Prüfung von Spänewagen und Spänekippern
Wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfung durch KFK® Prüfservice
Spänewagen, Spänekipper und Kippbehälter werden in vielen Produktionsbetrieben, Metallverarbeitungen, Werkstätten und Industriebetrieben täglich eingesetzt. Sie dienen dem sicheren Sammeln, Transportieren und Entleeren von Spänen, Metallresten und Produktionsabfällen. Besonders bei ölhaltigen Spänen entstehen zusätzliche Anforderungen an Arbeitssicherheit, Dichtheit, Brandschutz und Umweltschutz.
KFK® Prüfservice übernimmt die fachgerechte Prüfung von Spänewagen, Spänekippern und Kippbehältern im Rahmen der wiederkehrenden Sicht- und Funktionsprüfung. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Betriebssicherheitsverordnung, der einschlägigen DGUV-Regelwerke sowie – bei ölhaltigen Spänen oder wassergefährdenden Stoffen – der Anforderungen nach WHG und AwSV. Die AwSV enthält unter anderem besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern oder Abfüllen fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften. Dabei ist das Volumen der sich ansammelnden Flüssigkeit für die Rückhaltung relevant; ist dieses nicht bekannt, werden 5 % des Anlagenvolumens angesetzt.
Warum müssen Spänewagen und Spänekipper geprüft werden?
Spänewagen und Spänekipper sind Arbeitsmittel, die im Betrieb erheblichen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Beim Befüllen, Verfahren, Anheben, Kippen oder Entleeren können Schäden entstehen, die auf den ersten Blick nicht immer sofort erkennbar sind. Risse, Verformungen, beschädigte Schweißnähte, defekte Verriegelungen, undichte Auffangbereiche oder beschädigte Staplertaschen können die Betriebssicherheit erheblich beeinträchtigen.
Besonders kritisch ist die Kippmechanik. Wenn eine Verriegelung nicht zuverlässig funktioniert oder sich ein Behälter unbeabsichtigt auslöst, kann es zu schweren Unfällen kommen. Auch ölhaltige Späne stellen ein zusätzliches Risiko dar, da Öl austreten, sich im Behälter sammeln oder die Umgebung verunreinigen kann. Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und Instandhaltung.
Prüfung von Spänewagen, Spänekippern und Kippbehältern
KFK® Prüfservice prüft unter anderem:
- Spänewagen
- Spänekipper
- Kippbehälter
- Spänebehälter
- fahrbare Sammelbehälter
- Behälter für ölhaltige Späne
- Kippbehälter mit Staplertaschen
- Kippbehälter mit Kranösen oder Anschlagpunkten
- mechanische, hydraulische oder elektrisch unterstützte Kippvorrichtungen
Die Prüfung umfasst eine sorgfältige Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung und – je nach Ausführung und Einsatzbereich – zusätzliche Kontrollen an Fahrwerk, Rollen, Staplertaschen, Verriegelung, Kippmechanik, Auffangwanne und Lastaufnahmepunkten.
Grundlage der Prüfung
Die wiederkehrende Prüfung erfolgt unter anderem auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 108-007 sowie – je nach Einsatzbereich und Ausführung – weiterer DGUV-Informationen und Vorschriften. Die bestehende KFK®-Unterseite zu Kippvorrichtungen beschreibt ebenfalls, dass UVV-Prüfungen ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung sind und der Ist-Zustand von Anlagen, Komponenten und Funktionen beurteilt wird.
Bei ölhaltigen Spänen sind zusätzlich die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der AwSV zu berücksichtigen. Die AwSV regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und enthält besondere Vorgaben für Anlagen, bei denen Flüssigkeiten an festen Stoffen anhaften können.
Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
1. Allgemeine Angaben und Kennzeichnung
Zu Beginn der Prüfung werden die grundlegenden Angaben zum Spänewagen oder Spänekipper erfasst. Dazu gehören Hersteller, Typenschild, Tragfähigkeit, Inventarnummer, Baujahr – sofern vorhanden – sowie der bekannte Einsatzbereich. Außerdem wird geprüft, ob der Behälter mit einem Stapler, per Hand, mit einem Kran oder mit anderen Hebe- und Transportmitteln verwendet wird.
Wichtige Prüfpunkte sind:
- Hersteller und Typenschild vorhanden
- Tragfähigkeit gut lesbar
- Inventarnummer vorhanden
- Baujahr vorhanden, sofern angegeben
- Einsatzbereich bekannt
- Verwendung mit Stapler oder Kran geklärt
Diese Angaben sind wichtig, damit der Spänewagen eindeutig identifiziert und der tatsächliche Einsatz mit der vorgesehenen Verwendung abgeglichen werden kann.
2. Sichtprüfung des Behälters
Im Rahmen der Sichtprüfung wird der komplette Behälter auf erkennbare Schäden und sicherheitsrelevante Mängel kontrolliert. Dabei werden insbesondere Behälterwandung, Boden, Kanten, Schweißnähte, Auffangbereiche und tragende Bauteile geprüft.
Kontrolliert wird unter anderem auf:
- Risse
- Verformungen
- Beulen
- Durchrostung
- Korrosion
- scharfe Kanten
- beschädigte oder geschwächte Bauteile
Auch die Schweißnähte werden sorgfältig geprüft. Sie dürfen keine Risse, Aufplatzungen oder unzulässigen Nachschweißungen aufweisen. Werden Nachschweißungen ohne Freigabe oder ohne nachvollziehbare fachgerechte Ausführung festgestellt, kann dies ein sicherheitsrelevanter Mangel sein.
3. Boden, Dichtheit und Auffangwanne
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Bodenbereich und möglichen Auffangwannen. Gerade bei ölhaltigen Spänen muss sichergestellt sein, dass keine Flüssigkeiten austreten können. Deshalb werden Dichtheit, Korrosion, Undichtigkeiten und mögliche Ölspuren geprüft.
Geprüft wird unter anderem:
- Boden dicht
- Auffangwanne dicht
- keine sichtbaren Undichtigkeiten
- kein Ölaustritt
- keine Innenkorrosion
- keine Leckagen
- Ablasshahn, sofern vorhanden, dicht und funktionsfähig
Bei Behältern für ölhaltige Späne ist die Dichtheit besonders wichtig, da austretende Flüssigkeiten nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern auch den Umwelt- und Gewässerschutz betreffen können.
4. Rollen und Fahrwerk
Bei fahrbaren Spänewagen wird das Fahrwerk geprüft. Beschädigte, schwergängige oder lose Rollen können dazu führen, dass der Wagen nicht sicher bewegt werden kann oder unkontrolliert wegrollt.
Kontrolliert werden:
- Rollen leichtgängig
- keine Schäden an den Rollen
- keine stark abgefahrenen Rollen
- sichere Befestigung
- feste Achsen
- stabiles Fahrwerk
- keine auffälligen Verformungen
Sind Bremsrollen vorhanden, wird zusätzlich geprüft, ob die Bremse funktioniert und der Wagen gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert werden kann. Bremsrollen sind nicht grundsätzlich bei jedem Spänewagen verpflichtend. Ob sie erforderlich sind, ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
5. Staplertaschen und Aufnahme mit Gabelstapler
Viele Spänekipper und Kippbehälter werden mit dem Gabelstapler aufgenommen, transportiert und entleert. Deshalb müssen die Staplertaschen in einem sicheren Zustand sein.
Geprüft wird unter anderem:
- keine Verformung der Staplertaschen
- keine Risse
- keine ausgeschlagenen Aufnahmen
- sichere Aufnahme mit dem Stapler möglich
- Sicherung gegen Abrutschen vorhanden
- keine Beschädigung an tragenden Bereichen
Beschädigte Staplertaschen können dazu führen, dass der Behälter beim Transport verrutscht, kippt oder sich vom Stapler löst. Deshalb sind sie ein besonders wichtiger Bestandteil der Prüfung.
6. Kippmechanik und Verriegelung
Die Kippmechanik ist einer der wichtigsten Prüfpunkte bei Spänekippern und Kippbehältern. Sie muss sicher funktionieren und darf sich nicht unbeabsichtigt auslösen.
Geprüft wird:
- Verriegelung funktioniert zuverlässig
- selbstständiges Auslösen ausgeschlossen
- Kippfunktion leichtgängig
- Rückstellung funktioniert
- keine verbogenen Teile
- Sicherungen vollständig vorhanden
- keine unkontrollierte Kippbewegung
- keine schwergängigen oder blockierten Mechanismen
Beanstandet werden insbesondere defekte Verriegelungen, schwergängige Mechanismen, fehlende Sicherungen oder jede Form von unkontrollierter Kippbewegung. In solchen Fällen kann der Spänekipper ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
7. Prüfung bei ölhaltigen Spänen
Werden ölhaltige Späne gesammelt oder transportiert, sind zusätzliche Anforderungen zu beachten. Öl kann austreten, sich am Behälter ablagern oder im Inneren sammeln. Dadurch entstehen Risiken für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz.
Zusätzlich geprüft werden:
- kein Ölverlust
- Ablasshahn dicht
- Auffangwanne dicht
- keine starken Ölablagerungen außen
- keine extremen Späneanhaftungen
- keine glimmenden oder heißen Späne
- keine Leckagen
- ordnungsgemäße Lagerung
- standsichere Aufstellung
Bei ölhaltigen Spänen ist außerdem zu prüfen, ob die betrieblichen Vorgaben zur Lagerung und Entsorgung eingehalten werden. Die Anforderungen können je nach Einsatzbereich, Material, Ölmenge und Gefährdungsbeurteilung unterschiedlich ausfallen.
8. Kranösen, Anschlagpunkte und Kranbetrieb
Einige Spänewagen oder Kippbehälter verfügen über Kranösen, Anschlagpunkte oder Hebebügel. In diesem Fall sind diese Bauteile zusätzlich zu prüfen, da sie beim Heben tragende Funktion übernehmen.
Geprüft wird unter anderem:
- Tragfähigkeit lesbar
- keine Verformungen
- keine Risse
- Anschlagpunkte sicher
- Kranösen fest und unbeschädigt
- Hebebügel ohne erkennbare Schäden
Je nach Bauart und Verwendung können zusätzliche Anforderungen an Lastaufnahmemittel oder eine CE-Kennzeichnung bestehen.
CE-Kennzeichnung bei Spänewagen und Spänekippern
Ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, hängt von Bauart, Funktion und Ausstattung des Arbeitsmittels ab. Bei einfachen, passiven Spänewagen oder rein mechanischen Kippbehältern ist eine CE-Kennzeichnung nicht immer erforderlich. Anders kann es aussehen, wenn elektrische, hydraulische oder motorische Funktionen vorhanden sind oder wenn spezielle Lastaufnahmemittel integriert wurden.
Eine CE-Kennzeichnung kann insbesondere erforderlich sein bei:
- elektrischer Funktion
- hydraulischer Funktion
- motorischem Antrieb
- speziellen Lastaufnahmemitteln
- besonderen maschinellen Funktionen
Bei einfachen Spänewagen, passiven Kippbehältern oder rein mechanischen Behältern ist sie häufig nicht erforderlich. Altgeräte vor 1995 können unter bestimmten Voraussetzungen weiter betrieben werden, wenn sie sich in einem sicheren Zustand befinden und den betrieblichen Anforderungen entsprechen.
Prüffristen für Spänewagen und Spänekipper
Die Prüffristen richten sich nach Einsatzbereich, Beanspruchung, Zustand des Arbeitsmittels und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis ist eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person üblich. Bei hoher Beanspruchung, rauen Einsatzbedingungen, häufigem Staplertransport, ölhaltigen Spänen oder Schäden können kürzere Prüffristen erforderlich sein. Die konkrete Prüffrist wird vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Wann muss ein Spänewagen oder Spänekipper außer Betrieb genommen werden?
Ein Spänewagen, Spänekipper oder Kippbehälter darf nicht weiterverwendet werden, wenn sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden. Eine sofortige Außerbetriebnahme ist insbesondere erforderlich bei:
- Rissen
- beschädigten Schweißnähten
- defekter Verriegelung
- unsicherer Kippfunktion
- starker Korrosion
- Öl-Leckage
- beschädigten Staplertaschen
- fehlender Standsicherheit
- unkontrollierter Kippbewegung
- beschädigten Anschlagpunkten oder Kranösen
In diesen Fällen sollte der Behälter eindeutig gekennzeichnet, aus dem Betrieb genommen und erst nach fachgerechter Instandsetzung sowie erneuter Prüfung wieder verwendet werden.
Dokumentation der Prüfung
Nach der Prüfung erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation über den Zustand der geprüften Spänewagen, Spänekipper oder Kippbehälter. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und bewertet. So behalten Betreiber den Überblick über den Zustand ihrer Arbeitsmittel und können erforderliche Maßnahmen rechtzeitig einleiten.
Die Prüfdokumentation unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten und dient als Nachweis gegenüber internen Verantwortlichen, Berufsgenossenschaften oder Behörden.
Ihre Vorteile mit KFK® Prüfservice
- fachgerechte Prüfung durch erfahrene Prüfer
- Prüfung von Spänewagen, Spänekippern und Kippbehältern
- Sicht- und Funktionsprüfung nach relevanten Vorschriften
- Prüfung von Kippmechanik, Verriegelung, Staplertaschen und Fahrwerk
- zusätzliche Kontrolle bei ölhaltigen Spänen
- nachvollziehbare Dokumentation
- bundesweiter Prüfservice
- Unterstützung bei der sicheren Instandhaltung Ihrer Arbeitsmittel
Prüfung von Spänewagen und Spänekippern jetzt anfragen
Sorgen Sie für sichere Arbeitsmittel, klare Prüfnachweise und einen zuverlässigen Betriebsablauf. KFK® Prüfservice unterstützt Sie bei der wiederkehrenden Prüfung von Spänewagen, Spänekippern und Kippbehältern – fachgerecht, zuverlässig und praxisnah.
Häufige Fragen zur Prüfung von Spänewagen und Spänekippern
Müssen Spänewagen und Spänekipper regelmäßig geprüft werden?
Ja. Spänewagen, Spänekipper und Kippbehälter sind Arbeitsmittel und müssen vom Betreiber in einem sicheren Zustand bereitgestellt werden. Die regelmäßige Prüfung dient dazu, Schäden, Verschleiß, defekte Verriegelungen, Undichtigkeiten oder andere sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen.
Wie oft müssen Spänewagen und Spänekipper geprüft werden?
In der Praxis erfolgt die Prüfung meist einmal jährlich durch eine befähigte Person. Die genaue Prüffrist legt der Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei hoher Beanspruchung, häufigem Staplertransport, aggressiven Medien, ölhaltigen Spänen oder nach Schäden kann ein kürzeres Prüfintervall erforderlich sein.
Wer darf Spänewagen und Spänekipper prüfen?
Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen. Diese verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse, Erfahrungen und Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften, um den sicheren Zustand von Spänewagen, Spänekippern und Kippbehältern fachgerecht beurteilen zu können.
Was wird bei der Prüfung eines Spänewagens kontrolliert?
Geprüft werden unter anderem der allgemeine Behälterzustand, Schweißnähte, Boden, Auffangwanne, Rollen, Fahrwerk, Staplertaschen, Verriegelung, Kippmechanik, Tragfähigkeitsangaben, Typenschild und – falls vorhanden – Kranösen, Anschlagpunkte oder Hebebügel. Bei ölhaltigen Spänen werden zusätzlich Dichtheit, Ölverlust, Ablasshahn und mögliche Leckagen kontrolliert.
Warum ist die Kippmechanik besonders wichtig?
Die Kippmechanik ist sicherheitsrelevant, weil sie ein kontrolliertes Entleeren des Behälters ermöglichen muss. Eine defekte Verriegelung, schwergängige Mechanik oder unkontrollierte Kippbewegung kann zu schweren Unfällen führen. Deshalb wird geprüft, ob die Verriegelung zuverlässig funktioniert, ein selbstständiges Auslösen ausgeschlossen ist und die Rückstellung sicher erfolgt.
Müssen auch Staplertaschen geprüft werden?
Ja. Wenn der Spänewagen oder Spänekipper mit einem Gabelstapler aufgenommen wird, sind die Staplertaschen ein wichtiger Prüfpunkt. Sie müssen frei von Rissen, Verformungen und starken Beschädigungen sein. Außerdem muss eine sichere Aufnahme möglich sein und der Behälter gegen Abrutschen gesichert werden können.
Was gilt bei Spänewagen für ölhaltige Späne?
Bei ölhaltigen Spänen sind zusätzliche Anforderungen zu beachten. Der Behälter muss dicht sein, damit kein Öl austreten kann. Geprüft werden unter anderem Auffangwanne, Bodenbereich, Ablasshahn, Innenkorrosion, Leckagen und Ölablagerungen. Zusätzlich können Anforderungen aus WHG und AwSV relevant sein, da ölhaltige Flüssigkeiten den Umwelt- und Gewässerschutz betreffen.
Wann muss ein Spänewagen sofort außer Betrieb genommen werden?
Ein Spänewagen oder Spänekipper sollte sofort außer Betrieb genommen werden, wenn sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden. Dazu gehören Risse, beschädigte Schweißnähte, starke Korrosion, defekte Verriegelungen, unsichere Kippfunktionen, Öl-Leckagen, beschädigte Staplertaschen, fehlende Standsicherheit oder unkontrollierte Kippbewegungen.
Sind Bremsrollen bei Spänewagen Pflicht?
Bremsrollen sind nicht grundsätzlich bei jedem Spänewagen vorgeschrieben. Ob sie erforderlich sind, ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Wenn Bremsrollen vorhanden sind, müssen sie funktionieren und den Wagen zuverlässig gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichern können.
Ist eine CE-Kennzeichnung bei Spänewagen erforderlich?
Das hängt von Bauart und Funktion ab. Einfache, passive Spänewagen oder rein mechanische Kippbehälter benötigen häufig keine CE-Kennzeichnung. Bei elektrischen, hydraulischen oder motorischen Funktionen sowie bei speziellen Lastaufnahmemitteln kann eine CE-Kennzeichnung jedoch erforderlich sein.
Dürfen alte Spänewagen ohne CE-Kennzeichnung weiter genutzt werden?
Altgeräte, insbesondere vor 1995, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiter betrieben werden, wenn sie sich in einem sicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Entscheidend ist, dass keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen und der Betreiber den sicheren Betrieb gewährleisten kann.
Prüft KFK® auch Spänekipper mit Kranösen oder Anschlagpunkten?
Ja. Wenn Spänekipper, Kippbehälter oder Spänewagen über Kranösen, Anschlagpunkte oder Hebebügel verfügen, werden diese Bauteile zusätzlich geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob Tragfähigkeitsangaben lesbar sind, keine Risse oder Verformungen vorliegen und die Anschlagpunkte sicher verwendet werden können.
Erhält der Betreiber eine Prüfdokumentation?
Ja. Nach der Prüfung erstellt KFK® Prüfservice eine nachvollziehbare Dokumentation der geprüften Spänewagen, Spänekipper oder Kippbehälter. Festgestellte Mängel werden erfasst und bewertet. Die Dokumentation dient als Nachweis für die durchgeführte Prüfung und unterstützt den Betreiber bei seinen Pflichten.
Prüft KFK® Spänewagen und Spänekipper bundesweit?
Ja. KFK® Prüfservice bietet die Prüfung von Spänewagen, Spänekippern und Kippbehältern bundesweit an. Die Prüfung kann direkt vor Ort im Betrieb durchgeführt werden.


